Fuegos AGB’s

B2b & B2C

AGB Auswahl – Fuego Sport

Unsere AGB – Bitte wähle, ob du Privat- oder Geschäftskunde bist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Verbraucher

Fuego Sport – Stand: 24.05.2025

I. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Bestellungen durch Verbraucher (§ 13 BGB) über unseren Online-Shop sowie per Telefon oder E-Mail.

II. Vertragspartner, Kundendienst

Vertragspartner: Fuego Sport, Inhaber Jethroe Chavarría
Kontakt: hilfe@fuegos.eu, Tel: +49 7329 9181911

III. Angebot und Vertragsschluss

Die Produktdarstellung ist kein Angebot. Bestellung wird durch Bestell- oder Versandbestätigung angenommen.

IV. Widerrufsrecht

Widerrufsfrist: 20 Tage. Rücksendung nur bei unbenutzter Ware. Maßanfertigungen ausgeschlossen.
Details: Widerruf & Rückgabe

V. Lieferung

DHL Standardversand (weltweit). Lieferzeit: 3–5 Werktage. Risiko liegt beim Verkäufer. Transportversicherung bis 500 € enthalten.

VI. Preise und Zahlungsbedingungen

Preise inkl. MwSt., zzgl. Versand. Zahlung per Vorkasse: PayPal, Klarna, Kreditkarte, Amazon Pay.

VII. Eigentumsvorbehalt

Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Fuego Sport.

VIII. Gewährleistung und Garantie

Gesetzliche Gewährleistung + 4 Jahre Garantie für „Made by Fuegos“-Produkte.

IX. Rücksendungen

Nur unbenutzte Ware binnen 20 Tagen. Keine Rücknahme bei Gebrauch oder Beschädigung.

X. Datenschutz

Datenschutzerklärung. Opt-in Cookie-Banner vorhanden.

XI. Streitbeilegung

EU-OS-Plattform. Keine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren.

XII. Schlussbestimmungen

Deutsches Recht. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Fuego Sport

Gültig für Geschäftskunden
Stand: 10.05.2025

I. Geltungsbereich

1.1 Geltungsbereich der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Fuego Sport, Inhaber Jethroe Chavarría, und ihren Geschäftspartnern, soweit diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

1.2 Gültigkeit der AGB für zukünftige Geschäftsbeziehungen
Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn Fuego Sport deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Der Geltung fremder Bedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

1.3 Änderung der AGB
Änderungen der AGB werden dem Vertragspartner schriftlich oder elektronisch mitgeteilt und gelten als angenommen, wenn der Vertragspartner nicht binnen 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht. Der Kunde wird in der Mitteilung ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht und die Folgen eines Widerspruchs hingewiesen.

II. Vertragsabschluss

2.1 Freibleibende Angebote
Angebote von Fuego Sport sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die in Katalogen, Preislisten, Broschüren und sonstigen Informationsunterlagen enthaltenen Angaben über Produkte und Leistungen dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen kein verbindliches Angebot dar.

2.2 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt gemäß § 145 BGB durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Fuego Sport.

2.3 Sonderanfertigungen und Entwicklungsprojekte
Bei Sonderanfertigungen oder Entwicklungsprojekten kommt der Vertrag bereits dann zustande, wenn der Kunde die Konzeptphase schriftlich bestätigt oder mit der ersten Zahlung beauftragt. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bestätigung als verbindliche Zusage verstanden wird. Änderungswünsche nach Projektstart können nur berücksichtigt werden, wenn diese den Projektablauf nicht wesentlich beeinflussen und von Fuego Sport schriftlich angenommen wurden.

III. Leistungsbeschreibung und Mitwirkungspflichten

3.1 Leistungsbeschreibung
Fuego Sport bietet maßgeschneiderte Lösungen im Bereich Outdoor-Ausrüstung, Tragesysteme und Hightech-Textilien für Industrie, Behörden, Verteidigung und zivile Sicherheitsbereiche. Die genaue Spezifikation der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Projektbeschreibung, dem Angebot und der Auftragsbestätigung.

3.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Er ist außerdem verpflichtet, die zur Ausführung notwendigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen. Fehlerhafte Mitwirkung durch den Kunden liegt insbesondere dann vor, wenn:

  • 3.2.1 Erforderliche Informationen nicht rechtzeitig oder unvollständig zur Verfügung gestellt werden.
  • 3.2.2 Notwendige Mitwirkungshandlungen verzögert oder nicht vorgenommen werden.
  • 3.2.3 Genehmigungen, Entwürfe oder unklare Rückmeldungen zu Prototypen nicht rechtzeitig erfolgen.

Solche Verzögerungen können zu einer Anpassung der Lieferfristen und/oder einer Erhöhung der Projektkosten führen.

3.3 Prototypen und Zwischenversionen
Bei Entwicklungsaufträgen ist der Kunde verpflichtet, alle gelieferten Prototypen und Zwischenversionen unverzüglich zu prüfen und zu genehmigen oder Änderungsbedarf schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb von zehn Werktagen keine Rückmeldung, gilt der jeweilige Prototyp als genehmigt. Diese Regelung dient der Effizienz und Planbarkeit im Entwicklungsprozess.

IV. Lieferfristen und Versandbedingungen

4.1 Beginn der Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang aller vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

4.2 Lieferverzögerung
Im Falle eines Lieferverzugs wird dem Kunden eine Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen gewährt. Sollte die Lieferung nach Ablauf dieser Frist nicht erfolgen, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Entschädigung zu verlangen. Diese Entschädigung richtet sich nach den konkreten Umständen des Verzugs und den entstandenen Kosten des Kunden.

4.3 Versandbedingungen
Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW gemäß Incoterms). Die Haftung geht mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

4.4 Kosten für Versand und Versicherung
Die Kosten für Versand, Verpackung, Transportversicherung und ggf. Zollgebühren trägt der Kunde. Fuego Sport versichert auf Wunsch und Kosten des Kunden die Lieferung gegen Diebstahl, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken.

V. Preise, Zahlung und Zahlungsverzug

5.1 Preisbestimmungen
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Fuego Sport genannten Preise. Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.

5.2 Zahlungsbedingungen

5.2.1 Zahlungsfrist
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

5.2.2 Skontoabzüge
Skontoabzüge bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto.

5.3 Verzugszinsen und Mahngebühren

5.3.1 Verzugszinsen
a) Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug geraten, werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) berechnet. Diese Zinsen gelten ab dem Tag der Zahlungsfrist bis zum Tag der vollständigen Zahlung.
b) Sollte der Basiszinssatz der EZB 0% betragen, bleibt der Zinssatz von 5% bestehen, da dieser als Mindestwert gilt.

5.3.2 Mahngebühren
Mahngebühren für die erste Mahnung betragen 20 EUR, für die zweite Mahnung 40 EUR und für die dritte Mahnung 50 EUR. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

5.4 Rücktritt vom Vertrag und Lieferverzögerungen
Bei erheblichen Zahlungsverzögerungen behält sich Fuego Sport das Recht vor, Lieferungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.

VI. Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB bis zur vollständigen Bezahlung

6.1 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung behält sich Fuego Sport das Eigentum an den gelieferten Waren gemäß § 449 BGB vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der gelieferten Waren entstehenden Erzeugnisse.

6.2 Veräußern der Vorbehaltsware

6.2.1 Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, jedoch darf diese nur veräußert werden, wenn die Forderungen aus dem Weiterverkauf bereits an Fuego Sport abgetreten wurden.

6.2.2 Verbot des Veräußerns ohne Zustimmung
Die Weiterveräußerung oder Verwendung der Vorbehaltsware ohne die ausdrückliche Zustimmung von Fuego Sport ist nicht gestattet.

VII. Gewährleistung (gemäß §§ 437 ff. BGB zur Mängelrüge und Nachbesserungspflicht) und Mängelrüge

7.1 Mängelrüge
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen, schriftlich anzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge, gilt die Ware als genehmigt.

7.2 Nachbesserung oder Ersatzlieferung
Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl von Fuego Sport Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

7.2.1 Erfolgloser Nachbesserungsversuch
Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

7.3 Haftungsausschluss für weitergehende Ansprüche
Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz oder entgangenen Gewinn, bestehen nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch Fuego Sport oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

VIII. Höhere Gewalt (gemäß § 275 BGB, § 313 BGB zur Störung der Geschäftsgrundlage)

8.1 Haftungsausschluss bei höherer Gewalt
Fuego Sport haftet nicht gemäß § 275 BGB und § 313 BGB bei höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Krieg, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Unterbrechung der Energieversorgung oder Lieferengpässe bei Vorlieferanten.

8.2 Verzögerung oder Rücktritt aufgrund höherer Gewalt
Fuego Sport ist in diesen Fällen berechtigt, die Erfüllung des Vertrages für die Dauer der Störung sowie eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

IX. Entwicklungsaufträge und Prototypenfreigabe

9.1 Mitwirkung des Kunden
Bei Entwicklungsaufträgen verpflichtet sich der Kunde, an allen Projektphasen aktiv mitzuwirken. Dies umfasst die rechtzeitige Bereitstellung technischer Anforderungen, die Freigabe von Konstruktionszeichnungen sowie die Rückmeldung zu Prototypen.

9.2 Prüfung und Freigabe von Prototypen
Jeder Prototyp ist vom Kunden auf Design, Funktionalität, Sicherheit und Anwendbarkeit zu prüfen.

9.2.1 Frist für Rückmeldung
Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb von zehn Werktagen, gilt der Prototyp als freigegeben.

9.2.2 Änderungswünsche und Zusatzkosten
Nachträgliche Änderungswünsche werden gesondert berechnet und können zu einer Verlängerung der Lieferfrist führen.

9.3 Haftungsausschluss bei fehlerhafter Mitwirkung
Fuego Sport haftet nicht für mangelhafte Ergebnisse, die auf unklare, fehlerhafte oder verspätete Mitwirkungspflichten des Kunden zurückzuführen sind. Entwicklungsleistungen werden unabhängig von einer späteren Serienfertigung berechnet. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde einen funktionalen Prototypen erhalten hat.

X. Nutzung in sicherheitskritischen Bereichen (Defence, Luftfahrt etc.)

10.1 Erforderliche Zustimmung
Der Einsatz von Produkten von Fuego Sport in Bereichen wie Verteidigung, Polizei, Luft- und Raumfahrt sowie in sicherheitskritischen Infrastrukturen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig.

10.2 Informationspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Fuego Sport vorab über eine derartige Nutzung zu informieren. Werden Produkte ohne Zustimmung für sicherheitsrelevante Zwecke eingesetzt, geschieht dies auf eigene Verantwortung und Haftung des Kunden.

10.3 Folgen der missbräuchlichen Nutzung
In solchen Fällen ist Fuego Sport berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder zu widerrufen. Alle entstandenen Kosten, die aus einer missbräuchlichen oder nicht genehmigten Nutzung resultieren, sind vom Kunden zu tragen.

10.4 Gesetzliche Nutzungseinschränkungen
Die Produkte dürfen ausschließlich im Rahmen geltender Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und einschlägiger internationaler Übereinkommen verwendet werden.

XI. Datenschutz (gemäß Art. 6 DSGVO und Art. 32 DSGVO zur Datensicherheit) und Vertraulichkeit

11.1.1 Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

a) Verantwortlicher: Fuego Sport ist der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), da wir personenbezogene Daten für unsere eigenen Zwecke verarbeiten.
b) Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Fuego Sport
Adresse von Fuego Sport]
E-Mail: [E-Mail von Fuego Sport]

11.1.2 Auftragsverarbeiter:
Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung kann der Kunde auch als Auftragsverarbeiter auftreten, wenn er im Auftrag von Fuego Sport personenbezogene Daten verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt nur nach den Anweisungen von Fuego Sport und gemäß der Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA), die gemäß der DSGVO abgeschlossen wird.

11.2 Art und Zweck der Datenverarbeitung

11.2.1 Verarbeitete Daten:
Fuego Sport verarbeitet personenbezogene Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Zahlungsinformationen, Bestellhistorie und Vertragsdaten.
Wir verarbeiten diese Daten zu folgenden Zwecken:

  • a) Zur Vertragserfüllung (z. B. für Bestellungen, Lieferungen, Rechnungsstellung)
  • b) Für den Kundensupport und Kommunikation
  • c) Für Marketingzwecke, falls der Kunde seine Einwilligung gegeben hat
  • d) Zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, wie z. B. für steuerliche Zwecke und zur Erstellung von Rechnungen

11.2.2 Rechtsgrundlage:
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ergibt sich aus Artikel 6 der DSGVO:

  • a) Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)
  • b) Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) (sofern der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat)
  • c) Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) (z. B. zur Rechnungsstellung)

11.3 Datenverarbeitung durch Dritte

11.3.1 Dienstleister (Auftragsverarbeiter):
Fuego Sport arbeitet mit externen Dienstleistern zusammen, die im Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten. Diese Dienstleister werden als Auftragsverarbeiter betrachtet und verarbeiten die Daten gemäß den Anweisungen von Fuego Sport.

  • a) MailerLite: Für den Versand von E-Mails und die Verwaltung von E-Mail-Marketing-Kampagnen
  • b) Strato: Für die Speicherung von personenbezogenen Daten (z. B. Kundendaten, Bestellungen)

11.3.2 Datenübermittlung und Speicherung:
Die Datenübermittlung an MailerLite und Strato erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung. Diese Dienstleister erhalten nur die notwendigen Daten und verarbeiten diese ausschließlich gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.

11.4 Rechte der betroffenen Personen

  • 11.4.1 Auskunftsrecht
  • 11.4.2 Berichtigungsrecht
  • 11.4.3 Löschungsrecht (außer bei gesetzlicher Pflicht zur Aufbewahrung)
  • 11.4.4 Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • 11.4.5 Widerspruchsrecht
  • 11.4.6 Recht auf Datenübertragbarkeit

11.5 Datenaufbewahrung und Löschung

11.5.1 Datenaufbewahrung:
Fuego Sport speichert personenbezogene Daten nur so lange, wie dies zur Erfüllung der vertraglichen und rechtlichen Verpflichtungen erforderlich ist. Für die Vertragserfüllung und Zahlungsabwicklung werden die Daten für maximal 10 Jahre aufbewahrt (steuerrechtliche Anforderungen).

11.5.2 Datenlöschung:
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden personenbezogene Daten entweder gelöscht oder anonymisiert.

11.6 Sicherheitsmaßnahmen
Fuego Sport trifft alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs), um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Sicherheitsmaßnahmen umfassen unter anderem Verschlüsselung, Zugangskontrollen und Protokollierung von Datenzugriffen. Fuego Sport stellt sicher, dass alle internen und externen Dienstleister ebenfalls angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen.

11.7 Nutzung von Drittanbieterdiensten und Tools

Im Rahmen der Vertragserfüllung und zur Verbesserung der Kundenerfahrung nutzt Fuego Sport verschiedene Drittanbieter-Tools und Programme, die personenbezogene Daten verarbeiten. Die folgenden Dienste werden genutzt:

  • 11.7.1 WooCommerce (E-Commerce-Plattform)
  • 11.7.2 WordPress (Website-Hosting und CMS)
  • 11.7.3 Google Analytics
  • 11.7.4 MailerLite (E-Mail-Marketing)
  • 11.7.5 Strato (Webhosting)
  • 11.7.6 Weitere Drittanbieter: Nur nach DSGVO und Zustimmung des Kunden

11.9 Verweis auf die Datenschutzerklärung

  • b) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fuego Sport in der Datenschutzerklärung auf der Webseite ausführlich darlegt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden, welche Drittanbieter-Dienste verwendet werden und wie Cookies und Tracking-Tools eingesetzt werden.
  • c) Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt der Kunde, die Datenschutzerklärung von Fuego Sport gelesen und verstanden zu haben.
  • d) Insbesondere wird auf die Einwilligung zur Nutzung von Cookies, Google Analytics und anderen Tracking-Technologien hingewiesen. Der Kunde hat die Möglichkeit, der Verwendung von Cookies über die Cookie-Einstellungen der Webseite zuzustimmen oder diese abzulehnen. Weitere Details zum Opt-in und Opt-out-Prozess sind in der Datenschutzerklärung verfügbar.

XII. Marketing, Referenzen und geistiges Eigentum

12.1 Nutzung von Projektdaten zu Marketingzwecken
Fuego Sport behält sich das Recht vor, anonymisierte Projektdaten, Produktabbildungen und technische Eckdaten im Rahmen von Marketingaktivitäten zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. Eine namentliche Nennung erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung des Kunden.

12.2 Verwendung von Referenzen
Fuego Sport ist berechtigt, im Rahmen von Marketing und Werbung die Namen des Kunden sowie alle veröffentlichten Projekte als Referenzen zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. Eine namentliche Nennung erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung des Kunden.

XIII. Geistiges Eigentum

13.1 Eigentum an Marken und Logos
Alle Marken, Logos, Texte, Grafiken und Produktbezeichnungen von Fuego Sport unterliegen dem gewerblichen Schutz. Ihre Verwendung, Vervielfältigung oder Verbreitung durch Dritte ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Fuego Sport untersagt.

13.2 Respektierung der geistigen Eigentumsrechte
Der Kunde verpflichtet sich, geistige Eigentumsrechte von Fuego Sport zu respektieren und nicht durch Nachbau, Weitergabe oder Reverse Engineering zu verletzen.

13.3 Schadensersatz bei Verletzung der geistigen Eigentumsrechte

13.3.1 Vertragsstrafe bei unbefugter Nutzung
Im Falle einer unbefugten Nutzung von Prototypen, Produktinnovationen oder Designs durch den Kunden wird eine Vertragsstrafe von mindestens 10.000 Euro fällig. Je nach Umfang des Verstoßes und entstandenen Schaden können zusätzliche Kosten (z. B. entgangene Gewinne oder zusätzliche Entwicklungskosten) berechnet werden.

13.3.2 Berechnung des Schadensersatzes
Fuego Sport hat das Recht, den entgangenen Gewinn sowie die Kosten für die Entwicklung des betreffenden Produkts oder Designs zu berechnen. Der Schadensersatz ist mindestens der Betrag, der durch den Verstoß verloren gegangen ist, jedoch nicht unter 10.000 Euro.

13.3.3 Vertragsstrafe bei Weitergabe an Dritte
Sollte der Kunde unbefugt Produkte oder Designs an Dritte weitergeben, wird eine Vertragsstrafe von 20.000 Euro fällig, zusätzlich zu den oben genannten Schadensersatzansprüchen.

13.4 Verbot des Verkaufs und der Weitergabe an Dritte

13.4.1 Verkauf von Produkten an Händler
Der Kunde ist berechtigt, die fertigen Produkte, die auf den Entwicklungen von Fuego Sport basieren, an Händler zu verkaufen oder an Dritte weiterzugeben, sofern die Produkte im Originalzustand weiterverkauft werden und keine Änderungen oder Nachahmungen erfolgen. Jegliche Weitergabe oder Nutzung, die eine Veränderung oder Nachbildung der Produkte zum Ziel hat, ist ausdrücklich untersagt.

13.4.2 Verbot der Nutzung und Weitergabe von Prototypen und Designs
Der Kunde verpflichtet sich, Prototypen, Designs oder andere technische Entwicklungen, die von Fuego Sport zur Verfügung gestellt werden, nicht an Dritte weiterzugeben oder diesen zu ermöglichen, die Produkte oder Designs zu kopieren, nachzubauen oder anderweitig zu verändern. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Prototypen an Tochtergesellschaften, Dritte oder Händler weiterzugeben, wenn diese mit der Absicht handeln, die Produkte oder Designs nachzubauen oder zu imitieren.

13.4.3 Vertragsstrafe bei Verstößen
Im Falle einer unbefugten Weitergabe von Prototypen oder Designs an Dritte, die diese mit der Absicht übernehmen, nachzubauen oder zu kopieren, wird eine Vertragsstrafe von 50.000 Euro pro Verstoß fällig. Diese Vertragsstrafe gilt zusätzlich zu den Schadenersatzansprüchen, die Fuego Sport aufgrund des entstandenen Schadens, einschließlich entgangener Gewinne und Entwicklungskosten, geltend machen kann.

13.4.4 Verpflichtung zur Weitergabe der Bedingungen an Dritte
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Verträge mit Dritten oder Händlern, die Produkte oder Designs von Fuego Sport erhalten, so zu gestalten, dass diese Dritten keine Produkte oder Designs nachbauen oder kopieren dürfen. Der Kunde muss sicherstellen, dass auch diese Dritten die gleichen vertraglichen Bedingungen einhalten und keine unbefugte Nutzung des geistigen Eigentums von Fuego Sport erfolgt.

13.5 Erwerbsoption und Nutzungsrechte

13.5.1 Erwerbsoption bei erfolgreicher Zusammenarbeit:
Nach Beendigung des Vertrags oder bei einseitiger Nichtweiterführung der Zusammenarbeit durch Fuego Sport besteht die Möglichkeit, dass der Kunde die Nutzungsrechte an den entwickelten Designs oder Produkten erwerben. Dies bedarf einer schriftlichen Vereinbarung und wird vertraglich geregelt.
Eine solche Erwerbsoption muss von beiden Parteien ausdrücklich vereinbart und vertraglich festgelegt werden.
Vor Abschluss dieser Vereinbarung gibt es keine Nutzung der entwickelten Produkte oder Designs, ohne dass eine schriftliche Zustimmung von Fuego Sport vorliegt.

13.5.2 Vertragsbedingungen bei Erwerb:

  • a) Erwerbspreis: Der Preis für den Erwerb der Nutzungsrechte wird individuell verhandelt und muss den Wert der Entwicklung widerspiegeln. Als Mindestwert für die Erwerbsoption wird ein Betrag von 10.000 Euro festgelegt, dieser kann individuell abweichen.
  • b) Zahlungsmodalitäten: Die Zahlung des Erwerbspreises erfolgt in Raten oder als Einmalzahlung, abhängig von der Vereinbarung zwischen den Parteien.
  • c) Nutzungsrechte: Der Käufer erhält ausschließliche Nutzungsrechte, allerdings unter der Voraussetzung, dass keine Vertragsverletzung vorliegt. Bei späterer Vertragsverletzung durch den Käufer werden die Rechte an Fuego Sport zurückgegeben, und es gelten die oben genannten Vertragsstrafen.

13.6 Prototypen und Designs
Der Kunde verpflichtet sich, alle von Fuego Sport entwickelten Produkte, Designs und Herstelltechniken als geistiges Eigentum von Fuego Sport zu respektieren. Jegliche Nutzung, Kopie oder Weitergabe der Prototypen oder Designs ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Fuego Sport zulässig.

13.7 Lizenzvereinbarungen für Prototypen und Strafen
Nach Erhalt eines Prototyps hat der Kunde die Möglichkeit, mit Fuego Sport entweder eine Lizenz zur Nutzung oder eine Einmalzahlung für die Rechte zur Nutzung des Prototyps zu vereinbaren. Eine Nutzung des Prototyps durch den Kunden ohne schriftliche Vereinbarung stellt eine Verletzung des geistigen Eigentums dar und führt zu Schadensersatzforderungen und Vertragsstrafen.

13.7.1 Vertragsstrafe bei unbefugter Nutzung
Bei Verstoß gegen diese Vereinbarungen wird eine Vertragsstrafe von mindestens 10.000 Euro fällig. Je nach Umfang und Schaden können zusätzliche Kosten (z. B. für entgangene Gewinne oder zusätzliche Entwicklungskosten) hinzukommen.

13.7.2 Vertraulichkeit nach Vertragsbeendigung
Die Vertraulichkeitspflichten des Kunden bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. Der Kunde verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, Designs, Prototypen und entwickelten Produkte, die im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten wurden, weiterhin vertraulich zu behandeln und diese nur im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Fuego Sport ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro fällig, zusätzlich zu den Schadensersatzansprüchen.

XIV. Rücklieferungen

14.1 Rücklieferungen von Sonderanfertigungen

14.1.1 Grundsatz der Rücksendung
Rücklieferungen von Sonderanfertigungen oder maßgeschneiderten Produkten sind grundsätzlich ausgeschlossen, da diese Produkte speziell für den Kunden gefertigt wurden.

14.1.2 Ausnahmen bei Mängeln oder falscher Lieferung
Rücksendungen sind nur bei Mängeln oder falscher Lieferung innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt möglich. Der Kunde trägt die Kosten und das Risiko der Rücksendung.

14.1.3 Zustand der Ware bei Rücksendung
Rücklieferungen sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Ware bereits verwendet wurde oder sich in einem gebrauchten Zustand befindet. Sollte eine Rücklieferung akzeptiert werden, so muss die Ware in einwandfreiem Zustand und in der Originalverpackung zurückgegeben werden.

14.2 Rücklieferungen von Sonderkonditionen
Rücklieferungen von Ware, die zu Sonderkonditionen, Rabatten oder zu Vorteilspreisen gekauft wurde, sind ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein berechtigter Grund wie Mängel oder nicht zugesicherte Eigenschaften vor.

14.3 Lösungsfindung bei Uneinigkeiten
Fuego Sport ist jedoch bereit, den Kunden bei Uneinigkeiten entgegenzukommen, um eine für beide Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden.

14.4 Schadensersatz bei Verletzung der geistigen Eigentumsrechte
Bei Verletzung der geistigen Eigentumsrechte ist Fuego Sport berechtigt, Schadensersatz in angemessener Höhe geltend zu machen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt hiervon unberührt.

Garantiebedingungen

Fuego Sport gewährt 2 Jahre Garantie auf Material und Verarbeitung bei sachgemäßer Nutzung im definierten Einsatzbereich. Für „Made by Fuego Sport“-Produkte gelten diese Garantiebedingungen. Für zugekaufte Lösungen gelten die gesetzlichen Anspruchsfristen.

Bei Sonderanfertigungen, starker Beanspruchung oder gewerblicher Dauernutzung gelten reduzierte Garantiezeiten.

Im Falle eines berechtigten Mangels erfolgt nach Wahl von Fuego Sport eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Produktionsbedingte Mehr- oder Mindermengen

Produktionsbedingt können Mehr- oder Mindermengen auftreten:

  • Bei komplexen Produkten: Abweichung bis zu 3 Stück
  • Bei Serienprodukten: Abweichung bis zu 3 %

Der Kunde erkennt diese Produktionsschwankungen an und akzeptiert die Abweichungen ohne weitere Ansprüche.

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